Realschule - kurz und knapp erklärt

Liebe Eltern,

Das Erziehungsrecht der Eltern und die Wechselwirkung von schulischen und außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen erfordern eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über Grundsätze der schulischen Erziehung, über Inhalte, Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie über Kriterien der Leistungsbewertung zu informieren. Andererseits benötigt auch die Realschule Informationen der Erziehungsberechtigten über ihre Kinder. Elternsprechtage, Elternabende, besondere Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen dienen der gegenseitigen Information. Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung in der Schule. Insbesondere in Konferenzen, in der...

...Schülervertretung, in Schülervollversammlungen, in Schülerveranstaltungen oder durch Herausgabe einer Schülerzeitung wirken die Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung der Schule mit und übernehmen damit auch eine Verantwortung für ihre Schule. Die Möser-Realschule arbeitet mit Grundschulen und anderen weiterführenden Schulen in ihrem Einzugsgebiet eng zusammen. Damit soll ein kontinuierlicher Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler beim Übergang in andere Schulen gewährleistet werden. In Dienstbesprechungen von Schulleitungen sowie von Fachlehrkräften erfolgen eine Abstimmung der inhaltlichen Arbeit sowie organisatorische Absprachen.

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung. Durch ein breites Fächerangebot bewirkt die Realschule bei den Schülerinnen und Schülern zunehmend ein vertieftes Verständnis für lebensnahe Sachverhalte. Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer Handlungszusammenhänge und befähigt sie, zunehmend Lernprozesse selbstständig zu vollziehen. Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte (Profile) Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortsetzen.

Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der zweiten Fremdsprache nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen. Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder für den Besuch des beruflichen Gymnasiums.

Neben der 2. Fremdsprache bietet jede Realschule in den Schuljahrgängen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Das Angebot zur Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der Schule.

Berufsorientierende Maßnahmen werden als Praxistage an mindestens insgesamt 30 Schultagen vorrangig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 durchgeführt. Im 8. Schuljahrgang dienen sie u.a. der Vorbereitung auf die Profilwahl im 9. und 10. Schuljahrgang. Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsverwaltung, den Kammern, Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen und Praxiserfahrungen in Betrieben oder in anderen Einrichtungen sind Teil des fächerübergreifenden schulischen Konzepts zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden. Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung im 10. Schuljahrgang voraus:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Der Termin zur Anmeldung an eine weiterführende Schule (Sekundarbereichs II - Gymnasium, berufliche Schulen etc.) ist dem Elternbrief Nr. 1 zu entnehmen.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Realschule sind durch den Erlass „Die Arbeit in der Realschule“ vom 27.4.2010 sowie durch fachbezogene Kerncurricula und Curriculare Vorgaben bestimmt.

Versetzungen finden im 5. bis 9. Schuljahrgang am Ende der angegebenen Schuljahrgänge statt. Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind. Nicht ausreichende Leistungen können in begrenztem Umfang ausgeglichen werden. Besonders leistungsfähige und motivierte Schülerinnen und Schüler, bei denen der Notendurchschnitt des Zeugnisses gut oder besser ist oder entsprechende Aussagen in den Lernentwicklungsberichten enthalten sind, können auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Schuljahrgang überspringen. Der Übergang von einer Schule auf eine Schule einer anderen Schulform erfolgt durch Entscheidung der Erziehungsberechtigten, entweder, wenn das Kind ein bestimmtes positives Leistungsbild nachweist, oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten durch Beschluss der Klassenkonferenz der bisher besuchten Schule. Wird eine Schülerin oder ein Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs wegen „mangelhafter“ Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt, so kann die Klassenkonferenz eine Nachprüfung in einem der beiden Fächer zulassen.

Sollten Fragen noch offen sein, spechen Sie mich an.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Gerling, Schulleiter