Die Fächer Religion und W+N

Religionsunterricht / Werte und Normen

Schule braucht Bildung in Religion, und religiöse Bildung braucht ein eigenes Schulfach. Religion gehört zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung, sie ist ein eigenständiger Teil unseres Lebens und unserer Kultur. Religionsunterricht vermittelt Kenntnisse und befähigt zu einem eigenen Urteil in diesem wichtigen Bereich, er befähigt die Schüler*innen, die eigene Identität zu verstehen und auszubilden, Unterschiede zu den Lebensentwürfen anderer Menschen zu erkennen und zu benennen und dadurch dialogfähig zu werden. In der religiösen Pluralität, in der wir leben, ist die wechselseitige Anerkennung mehr als bloße Toleranz.

Die Möser Realschule am Westerberg bietet ihren Schüler*innen

  • konfessionell-kooperative Religionsunterricht – Er ist schulrechtlich Religionsunterricht der evangelischen und katholischen Religionsgemeinschaft, der die Lehrkraft angehört und nach deren Grundsätzen der Religionsunterricht erteilt wird.
  • islamischen Religionsunterricht – Er ist schulrechtlich Religionsunterricht.

und

  • Werte und Normen

Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung (§ 124 Abs. 2 Satz 3 NSchG). Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet.

Leistungsfeststellung und -bewertung

Schüler*innen haben Anspruch auf Anerkennung ihrer individuellen Lernfortschritte. Die Beobachtung, Feststellung und Bewertung der Lernergebnisse haben die Funktion der Orientierung für die Lernenden und ihre Erziehungsberechtigten, aber auch für die Unterrichtenden selbst. Die Leistungsbewertung verdeutlicht Lernfortschritte und Lernschwierigkeiten und gibt Einblick in den gegenwärtigen Leistungsstand.

 

Die im  Unterricht erwarteten Leistungen dienen dem Erreichen der Kompetenzen. Der Erwerb grundlegender Kompetenzen trägt bei zur Förderung der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Die Bewertung dieser Leistungen erfolgt kompetenzorientiert.

 

Leistungen innerhalb der drei Lerndimensionen Wahrnehmen und Beschreiben, Verstehen und Deuten sowie Gestalten und Handeln werden in die Leistungsbewertung einbezogen. Es ist zu beachten, dass es um überprüfbare Leistungen geht, nicht aber um religiöse, politische oder moralische Einstellungen der Schülerinnen und Schüler. Die Leistungsbewertung kann sich daher nur auf einen Teilbereich dessen, was im Unterricht geschieht, beziehen. Die Beurteilungskriterien müssen den Lernenden einsichtig sein, auch um sie in die Lage zu versetzen, Unterrichtsergebnisse selbst einzuschätzen. Die Beurteilung bezieht sich auf die dem einzelnen Schüler zuzuordnende Leistung im Unterricht oder dessen häusliche Arbeit die er, im Zusammenhang mit Themen des schuleigenen Arbeitsplanes und weiterer Wahlthemen der unterrichtenden Lehrkraft, erbracht hat.

 

Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung
  • gestalterische Arbeiten (z. B. Collagen, Plakate, Bilder, Standbilder, Musik und Tanz, Modell, Diagramme, Audio-, Video- und PC-Arbeiten)
  • Präsentationen, auch mediengestützt Unterrichtsdokumentation (z. B. Arbeitsmappe, Protokoll, Lernbegleitheft, Lerntagebuch, Portfolio, Lapbook)
  • Anwendung fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
  • Verwendung von Fachsprache (siehe Grundbegriffe für den Kompetenzerwerb)
  • mündliche Überprüfungen
  • Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte
  • Schülerwettbewerbe

 

Zu schriftlichen Lernerfolgskontrollen zählen:

In jedem Halbjahr soll mindestens eine schriftliche Lernerfolgskontrolle geschrieben werden. Im Schuljahr sind maximal drei Lernerfolgskontrollen möglich.

Zeitdauer: 30’ (Klasse 5-6); 45’ (Klasse 7-10)

 

Notenschlüssel:

Note:

1

2

3

4

5

6

Punkte in % der Gesamtpunktzahl:

>= 95%

>= 80%

>= 65%

>= 50%

>= 25%

< 25 %

 

Zusammensetzung der Zeugnisnote:

Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus:                                                  

  • mündliche Mitarbeit 50%
  • fachspezifische Leistung 20%
  • schriftlicher Lernkontrolle 30%